Schon wieder...?!

Schon wieder...?!

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein über die nächsten Abstimmungen im Juni

„Carte blan­che“ der Volksstimme vom 13. Mai 2016

Obige Worte kommen Ihnen in diesen Tagen wohl ab und zu über die Lippen. Vor allem, wenn Sie sich mit den Inhalten der in rund einem Monat stattfindenden eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen befassen. Die Gründe der Themenwiederholungen sind verschieden:

Kantonal befragt man uns einmal mehr, ob der Landrat oder der Bildungsrat über die Einführung des neuen Lehrplans 21 befinden soll. Dies, obwohl das Volk im November 2011 diese Kompetenz klar dem Bildungsrat zugesprochen hat. Eine parlamentarische Initiative stellt das und die neuen Lehrpläne nochmals in Frage. (Wohlbemerkt: Auf der Primarstufe gilt der Lehrplan 21 seit diesem Schuljahr.) Anscheinend ist das letzte Abstimmungsresultat noch nicht angekommen. Es scheint ein noch deutlicheres Nein gegen die Kompetenzverschiebung nötig.

Ein Déjà-vu erlebt man auch, weil einmal mehr Geldeinschüsse für die Pensionskasse nötig sind. Dieses Mal allerdings nicht allein für die Staatsangestellten des Kantons BL, sondern für die gemeinsamen mit Basel-Stadt: die Mitarbeitenden der Uni Basel. Ein Ja dazu ermöglicht keine Luxussanierung, sondern leicht schlechtere Sanierungsbedingungen wie sie vor nicht all zu langer Zeit die restlichen Kantonsangestellten erhielten.

Zu guter Letzt taucht auch die Präimplantationsdiagnostik (PID) innert Jahresfrist erneut auf eidgenössischer Ebene in der Abstimmungsdebatte auf. Ja weshalb das denn schon wieder? Dies hat einen klaren Zusammenhang mit der letztjährigen Sommer-Abstimmung. Wir stimmen heuer über die gesetzliche Umsetzung der damaligen Entscheidung ab. Letzten Juni hatten wir darüber zu befinden, was wir von einer Verfassungsänderung im Bereich der Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich halten. Das Volk hat damals recht deutlich ja zur Einführung der PID gesagt. Bei in vitro (im Reagenzglas künstlich) gezeugten Embryos soll erlaubt werden, zellbiologische und genetische Untersuchungen zur Erkennung von Erbkrankheiten und Fehlbildungen der Chromosomen durchzuführen und sie nach der gewünschten Qualität zu sortieren.  Die Verfassungebene soll(t)e die groben Leitplanken aufstellen, für Einzelheiten und genauere Spezifikationen sorgt dann die Gesetzesstufe.

Der restriktive bundesrätliche Entwurf des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FmedG) wurde während den Parlamentsberatungen in einigen Punkten stark gelockert. So sah der Bundesrat ursprünglich vor, die PID nur erblich vorbelasteten Paaren zu erlauben. Im verabschiedeten FmedG steht die PID nun aber für alle in vitro erzeugten Embryos zur Verfügung. Das erhöht den Druck auf Eltern kranker Kinder und öffnet Tür und Tor für immer weitere Kriterien, nach welchen aussortiert wird. Des weiteren wurde die Zahl der pro Zyklos maximal zu entwickelnden Embryos von drei auf zwölf erhöht. Werden diese nicht gebraucht, müssen sie nach spätestens zehn Jahren getötet (vernichtet oder der Forschung übergeben) werden. U.a. aus diesen Gründen geht Politisierenden über alle Parteigrenzen dieses FmedG zu weit. Einige Organisationen ‒ darunter auch die EVP ‒ haben daher das fakultative Referendum ergriffen. Somit dürfen Sie nun mitbestimmen, ob das ausgearbeitete Gesetz Ihren Vorstellungen entspricht. Wir sagen Nein zu diesem FmedG und fordern engere Grenzen.

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein