"Landrat - mittendrin'' in der ObZ - Deponie-Abgaben kommen an Urne

Landrätin Andrea Heger schreibt in der ObZ

Land­rat mit­ten­drin

Geschätzte Lese­rin­nen und Leser

Wie erfreu­lich, von den 46 trak­tan­dier­ten Geschäf­ten konn­ten wir deren 33 behan­deln.

Das Gesetz über die Ein­füh­rung kan­to­na­ler Depo­nie­ab­ga­ben hatte bei der ers­ten Lesung viel Zeit in Anspruch genom­men. Ich war da für ein­mal nicht ganz unschul­dig... Mit einer par­tei­über­grei­fen­den Gruppe wei­te­rer Land­räte woll­ten wir errei­chen, dass künf­tige Deponie-Abgaben nicht nur durch den Kan­ton, son­dern auch durch Gemein­den ver­wen­det wer­den kön­nen. Trotz eini­gen ver­ständ­nis­vol­len Voten aus dem Land­rat wur­den unsere Ände­rungs­an­träge damals abge­lehnt. In der Schluss­ab­stim­mung nach der zwei­ten Lesung bejahte ich die Vor­lage nun trotz­dem. Denn grund­sätz­lich ist es sehr sinn­voll, bei Bedarf mit­tels Len­kungs­ab­ga­ben das Rezy­klie­ren von Mate­rial zusätz­lich anzu­kur­beln. Da wir beim Gesetz jedoch das 4/5-Mehr ver­fehl­ten und zudem auch eine Ver­fas­sungs­än­de­rung nötig wird, kommt die Vor­lage noch an die Urne.   

Ebenso in zwei­ter Lesung behan­del­ten wir die Ände­rung des Geset­zes über die Gewal­ten­tren­nung. Die frü­he­ren zwei Stu­fen von Gesetz und Dekret konn­ten gestrafft und auf Geset­zes­stufe zusam­men­ge­fasst wer­den. Inhalt­lich nennt das Gewal­ten­tren­nungs­ge­setz die Funk­tio­nen, wel­che mit einem Land­rats­man­dat – also der gesetz­ge­ben­den Gewalt – unver­ein­bar sind. Das Gesetz ist nun sprach­lich deut­li­cher, der neuen Sys­te­ma­tik ange­passt und die Unver­ein­bar­kei­ten in weni­gen Punk­ten aus­ge­dehnt. In der vor­aus­ge­gan­ge­nen Ver­nehm­las­sung haben wir von der EVP inhalt­lich posi­tiv Stel­lung bezo­gen. Wir fan­den es jedoch unfair, bei einem bereits gestar­te­ten Spiel nach­träg­lich die Regeln zu ändern. Denn damals waren die Land­rats­kan­di­da­tu­ren bereits abge­ge­ben, mit Inkraft­set­zung auf die­sen Som­mer hätte es diese tan­gie­ren kön­nen. Auf­grund der ver­tief­ten und klä­ren­den Kom­mis­si­ons­be­ra­tun­gen haben wir mit dem Rest­land­rat nun ein­stim­mig dem Gesetz und dem Inkraft­tre­ten auf die am 1. Juli neu begin­nende Amts­pe­riode zuge­stimmt.  

Lange debat­tier­ten wir über den Regie­rungs­an­trag, den sis­tier­ten Pro­zess zur Aus­hand­lung eines neuen Kon­zes­si­ons­ver­tra­ges mit den Rhein­sa­li­nen zurück zu wei­sen. Nach der Sis­tie­rung fan­den zahl­rei­che Unter­su­chun­gen statt. Diese waren sehr wich­tig, um das Risiko bezüg­lich dem hohen Gut Trink­was­ser ein­zu­schät­zen. Der Regie­rungs­rat will die Kon­zes­si­ons­vor­lage nun anpas­sen und auf das Gebiet Rütihard ver­zich­ten. Sowohl der Ände­rungs­an­trag, die Rütihard wei­ter­hin in der Kon­zes­sion zu behal­ten wie auch der, ein wei­te­res Gebiet aus­zu­schlies­sen, wur­den klar abge­lehnt.

Andrea Heger, Land­rä­tin EVP, Höl­stein