Dekrete bleiben, Steuern auch?

Dekrete bleiben, Steuern auch?

Landrat mittendrin

Ich durfte eine Petition vorstellen, welche die Abschaffung des Paragraphen 63, Absatz 3 unserer Kantonsverfassung zum Ziel hatte. Besagter Absatz ermöglicht es dem Landrat, ausführende Bestimmungen in der Form eines Dekretes zu erlassen, soweit das Gesetz ausdrücklich dazu ermächtigt. Allerdings unterliegen Dekrete nicht der Volksabstimmung. Eine Aufhebung des Dekretsrechts würde bedeuten, dass nur noch die Regierung ausführende Bestimmungen erlassen könnte und der Landrat müsste alles im Gesetz regeln. Damit dem Parlament diese Möglichkeit nicht abhandenkommt, wurde diese Petition mit 75:2 Stimmen lediglich zur Kenntnis genommen.

Grosse Emotionen hat das Traktandum über die Abschaffung der Handänderungssteuer hervorgerufen. Der Kanton Basel-Landschaft erhebt auf Grundstückverkäufen 2.5% Handänderungssteuer vom Verkaufspreis, je hälftig vom Verkäufer und Käufer. Die Abschaffung dieser Steuer würde nicht nur eine Entlastung für Grundstückeigentümer darstellen, sondern auch die Attraktivität des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort steigern. Mehrere Kantone in der Schweiz haben diese Steuer abgeschafft. Ob es sich hierbei um einen alten Zopf handelt, der abgeschnitten gehört, wie das die Urheber des Vorstosses bezeichnen, wird die Regierung untersuchen, denn das Postulat wurde mit 50:30 Stimmen überwiesen, wobei unsere Partei gespalten abgestimmt hat.

Eltern, welche ihre Kinder in eine Fremdbetreuung abgeben, erhalten einen Steuerrabatt für diese Kosten. Mütter und Väter, welche sich dazu entschliessen, ihre Kinder nicht fremd betreuen zu lassen, verzichten damit auch auf eine Einkommensmöglichkeit. Aus Gründen der Rechtsgleichheit sollte aber kein Familienmodell steuerlich benachteiligt oder bevorzugt werden. Die Anerkennung der Eigenbetreuung entspricht einem unveränderten gesellschaftspolitischen Bedürfnis. Verschiedene Kantone gewähren daher Eltern, die auf eine Drittbetreuung verzichten, einen zusätzlichen Eigenbetreuungsabzug. Der Vorstoss unseres Parteikollegen Werner Hotz wurde mit 54:21 an den Regierungsrat überwiesen, dessen Aufgabe es nun ist auszurechnen, wie hoch die daraus wachsenden Kosten anfallen werden. 

Irene Wolf, Füllinsdorf