Geschätzte Leserinnen und Leser
Der Landrat behandelte an dieser Sitzung 26 Traktanden. Zügig startete er in den Tag und hiess nach zwei administrativen auf 7 Traktanden verteilt 70 Einbürgerungsgesuche gut. Danach folgten einige Traktanden, bei denen es um viel Geld ging. Beim neuen Leistungsauftrag (LA) der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und dem dazugehörenden, vierjährigen Globalbeitrag von CHF 995 Mio. beträgt der BL-Anteil deren 298. Die weiteren FHNW-Trägerkantone sind Aargau, Basel-Stadt und Solothurn. Der Verteilschlüssel hängt zu 80% von der Anzahl Baselbieter Studierenden und zu 20% von der Anzahl an Baselbieter Standorten Studierenden aus den anderen Kantonen ab. Weiterer Diskussionspunkt punkto FHNW war die Abschreibung einer vom Landrat überwiesenen Motion. Diese wollte im Leistungsauftrag festgehalten haben, dass mindestens 75% der Dozierenden und Lehrbeauftragten der Pädagogischen Hochschule (PH) und der für Sozialarbeit über Praxiserfahrung verfügen. In der Vorlage stand nun, dass ein solcher Prozentsatz ab 2025 bei allen FHNW-Neuanstellungen über alle Studiengänge zum Tragen kommen soll. Hier konnte ich bereits in der Kommissionsberatung einbringen, dass diese Ausdehnung einerseits erfreulich ist, andererseits das Risiko in sich birgt, fehlende Praxiserfahrung bei der PH durch andere Studiengänge auszugleichen, was dem Ziel nicht gerecht würde. Der Landrat liess den Vorstoss stehen, hiess das Geschäft im weiteren jedoch gut.
Ebenfalls hohe Geldbeträge von beinahe CHF 162 Mio. wurden beim vierjährigen Rahmenkredit für die Instandhaltung kantonaler Liegenschaften bewilligt. Für das vierjährige Programm «Naturschutz im Wald» wurden etwas über 8 Mio. bewilligt.
Für die EVP war zudem die erste Lesung zur Wahlrechtsreform von besonderem Interesse. Im Rahmen zweier Anträge wurde von SVP- und FDP-Vertretenden der Mehrwert der Reform in Frage gestellt. Als ob die Behebung eines verzerrten Wählerabbilds, die Repräsentationsungerechtigkeit (derzeit repräsentiert nicht jedes Landratsmitglied gleich viele Wählerstimmen) und die Halbierung bis Eliminierung von unverständlichen Sitzsprüngen nichts wert wären! Die EVP zum Beispiel hätte bei einer fairen Repräsentation des Wählerwillens bei sechs von acht Landratswahlen Fraktionsstärke. Grob gesagt werden mit dem vorgesehen Doppelproporz die Pole verlieren, das gemässigtere Spektrum in der politischen Mitte gewinnen. Grotesk erscheint angesichts obgenannter Kredite der Einwurf, die Kosten von rund CHF 13'500.- für eine Volksstabstimmung seien zu hoch für den Gegenwert. Schliesslich geht es um nichts Anderes als die Behebung von durch Rechtsgutachten erkannten Demokratiedefiziten. Die konkreten Anträge der SVP wollten künftig nur noch Parteien Landratssitze zubilligen, welche mindestens 10% in einem der Wahlkreise oder 5% über den ganzen Kanton erreichen. Aktuell existieren keine Prozenthürden, was bisher keine Probleme darstellte. In der Vorlage sind Hürden von 5% und 3% vorgesehen, was als Kompromiss galt. Die SVP-Forderungen pervertieren die Reformziele Sie sind ein Versuch, neuen und kleineren Politkräften den Parlamentszugang zu sperren, respektive künftig neue und bisherige Mitbewerber möglichst früh zu eliminieren. Die Anträge wurden klar abgelehnt.
Die zweite Lesung folgt an der nächsten Sitzung.
In rund 10 Sitzungen wird wohl die von mir letzten Donnerstag eingereichte, parteiübergreifend unterstützte Motion „Einweg-E-Zigis gehören verboten“ beraten.
Aktuell landen Einweg-E-Zigis nach wenigen Zügen millionfach im Müll oder der Natur. Für eine bessere Rohstoffverwertung und den Schutz der Umwelt wäre eine korrekte Entsorgung der Batterien und weiterer Bestandteile wichtig. Der Kanton Jura hat dies bereits erkannt und ein generelles Verbot für Einweg-E-Zigaretten ausgesprochen. Die Mitunterzeichnenden und ich fordern nun, dass Baselland nachzieht.
Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein