Weder Heiratsstrafe noch Heiratsbonus

Weder Heiratsstrafe noch Heiratsbonus

Wie Beziehungen und Familie gelebt wird, ist bunt und vielfältig. Wie die Existenzsicherung in Familien gehandhabt wird, ist ebenso individuell und abhängig von verschiedenen Faktoren. Die Lohnarbeit kann sich im Laufe des Erwerbslebens verändern, bedingt durch Care Arbeit und anderen Auslösern. Wenn in einer solchen Phase die Erwerbseinkünfte eines Partners sich minimieren oder ganz wegfallen, würde bei der Individualbesteuerung der Partner, der das Familieneinkommen bestreitet, nur die Hälfte des Kinderabzugs geltend machen können! Ganz zu schweigen von der höheren Progressionsstufe!

Die Individualbesteuerung ersetzt alte durch neue Ungerechtigkeiten! Die Kantone haben die Abschaffung der Heiratsstrafe längst vollzogen.

Die hohen Umstellungskosten, die das neue Steuersystem für den Bund und die Kantone mit sich bringt, sind horrend und für die Steuerzahlenden heute nicht absehbar. Deshalb haben sich 21 der 26 Kantone bei der Vernehmlassung gegen die Individualbesteuerung ausgesprochen!

Weder Heiratsstrafe noch Heiratsbonus: Der Bund soll sich bei der Abschaffung der Heiratsstrafe an den Lösungen der Kantone orientieren. Deshalb NEIN zur unausgewogenen, millionenteuren und bürokratischen Individualbesteuerung!

Regula Streun-Schäfer, Landrätin EVP