Zu wenig offene Ohren für Kompromiss

Zu wenig offene Ohren für Kompromiss

Geschätzte Leserinnen und Leser 

Zweimal befanden wir über Gerichtspensen. Beim Zivilkreisgericht besteht eine krankheitsbedingte Vakanz. Für sechs Monate können die Gerichte selbst über Stellvertretungen befinden. Dauern sie länger, muss der Landrat sie offiziell absegnen. Anders gelagert war ein zweiter Antrag. Es ging darum, für das Straf-, Jugend und Zwangsmassengericht bis zum Ende der Amtsperiode im 2026 die Stellendotation um 80% zu erhöhen. Dies war nötig, da bei der Strafjustiz seit Jahren eine sehr hohe Belastung besteht – nicht nur im Baselbiet. Sie hängt grösstenteils mit Änderungen der Schweizerischen Strafprozessordnung zusammen. U.a. wurden Beweisaufnahmen aufwändiger und nicht zuletzt fand eine Fallzunahme statt. Auf nächsten Frühling ist ein Gesamtüberblick angekündigt. 

Medial stand der Teuerungsausgleich im Fokus. Die geglättete Teuerung der vergangenen zwei Jahre betrug rund 1.3%. Allerdings machte die Regierung abzuziehende «Vorleistungen» geltend. Diese beruhen auf nicht nachvollzogener Minusteuerung wie aufsummierter Rundungsprozenten früherer Teuerungsausgleiche. Aufgrund der aktuellen Lage beantragte der Regierungsrat jedoch, keinen Ausgleich zu geben. Als Mitglied der Personalkommission hatte ich unserer Fraktion eine Empfehlung abzugeben wie auch die Fraktion im Rat zu vertreten. Dazu tauschte ich mich vorab u.a. mit der in der Kommission nicht vertretenen glp aus. Die SP beantragte 1.3% Teuerungsausgleich. Ich wiederum appellierte dafür, die Hand zu einem Kompromiss zu reichen. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftslage bestand in unserer Fraktion Verständnis für den Regierungsweg. Dies auch, weil es dem Staatspersonal im Vergleich recht gut geht. Andererseits ist es insbesondere das eigene Personal, welches bereits in früheren Zeiten wie auch jetzt unter grossem Einsatz einschränkende Massnahmen erarbeitet und mitträgt. Ein vollständiger Ausgleichsverzicht könnte kontraproduktiv wirken. Doch erwarteten wir auch vom Personal Verständnis und Entgegenkommen. Daher beantragten wir, unter Abzug der «Vorleistungen» die Hälfte der geglätteten Teuerung – und somit 0.35% – zu sprechen. Da links wie rechts zu wenige darauf eingingen, obsiegte die von der Regierung beantragte Nullrunde.

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein


Landrat mittendrin von der Sitzung vom 28. November 2024