Altersvorsorge 2020 (AV 2020)

Altersvorsorge 2020 (AV 2020)

Die beiden Säulen der Altersvorsorge (AHV und Pensionskassen) sind mit grossen Herausforderungen konfrontiert.

Ihre Finanzierung muss langfristig gesichert werden, damit auch künftige Generationen davon noch profitieren können. Werden nicht innerhalb nützlicher Frist Massnahmen umgesetzt, besteht ein beträchtliches Risiko, dass die finanzielle Stabilität der ersten und zweiten Säule nicht rechtzeitig gesichert ist.

Nachdem bereits zwei Vorlagen zur AHV-Revision abgelehnt wurden, kommt dem Entscheid über die Altersvorsorge 2020 am 24. September 2017 eine besondere Bedeutung zu. Optimale Zielsetzung wäre die Ausgaben und Einnahmen der ersten und zweiten Säule ins Lot zu bringen, um diese damit auch künftigen Generationen zu sichern.

Ohne Reform wird das kumulierte Defizit der AHV bis 2030 CHF 41 Milliarden betragen und der AHV-Ausgleichsfonds wäre nicht mehr in der Lage, die laufenden Renten zu bezahlen. Das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge kommt zusammen mit dem Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vors Volk.

Wer der Altersvorsorge-Reform zustimmt, legt auch ein JA zur Erhöhung der Mehrwertsteuer ein. Sie ist Voraussetzung für die Reform und ihrer Finanzierung. Ohne Mehrwertsteuererhöhung scheitert die gesamte Altersreform!

Gute Gründe für ein JA: eine soziale Lösung!

Die Rentenreform sichert das heutige Rentenniveau bis mindestens 2030. Von den Ausgleichsmassnahmen profitieren vor allem auch Einkommensschwache, Teilzeitarbeitende und Frauen.

Martin Hug Füllinsdorf EVP, Sektion Pratteln