Eingestelltes GAV-Verfahren: Was die Parteien davon halten

Eingestelltes GAV-Verfahren: Was die Parteien davon halten

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft erhebt keine Anklage wegen Begünstigung gegen Regierungsrat Thomas Weber. Das stösst bei den Parteien auf Verständnis, einzig für die SP hat der Entscheid «ein Gschmäckle».

Die EVP nimmt zur Kenntnis, dass die untersuchten Vorgängen strafrechtlich nicht relevant waren, und deshalb kein Strafverfahren gegen Thoms Weber eröffnet wird. Einerseits gibt diese Bekanntgabe eine Entlastung für RR Thomas Weber und die heftig kritisierte Wirtschaftskammer. Andererseits heisst das nicht, dass alles moralisch einwandfrei ablief. Aufgrund der verschiedenen Vorwürfe und z.T. konträren Aussagen von Beteiligten um die GAV ist es für Aussenstehende schwierig ein genaues Bild machen zu können. Was bis jetzt übrig bleibt ist Rauch, und wo Rauch ist, gab es auch Feuer.

Martin Geiser, Parteipräsident EVP

 

Ganzer Bericht in der Tageswoche vom 17.8.18