Mit klarer Mehrheit fassten die Delegierten die Nein-Parole zur Abschaffung der Verrechnungssteuer. Sie dient vor allem dazu, Steuerhinterziehung zu vermeiden. Diese ohne alternative Sicherungsmassnahmen einfach abzuschaffen, ist unredlich und kann in- und ausländische Steuerkriminalität fördern. Nachdem der Bundesrat mit der STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung, angenommen 2019) und der Abschaffung der Industriezölle die Unternehmen bereits entlastet hat, soll er nun erst einmal die verfassungswidrige Mehrbelastung der Ehepaare bei Steuern und AHV beseitigen, bevor er weitere Erleichterungen für andere ins Auge fasst.
Der finanzielle Spielraum des Bundes für diese dringend notwendige Entlastung der Ehepaare und Familien würde nach den bereits abgeschafften Steuern sowie stetig steigenden Mehrausgaben etwa für die Bekämpfung der Pandemie oder für die Armee noch weiter minimiert.
Daniel Kaderli, Biel-Benken