Fragestunde der Landratssitzung vom 6. April 2017

Fragestunde der Landratssitzung vom 6. April 2017

Andrea Heger hat eine Frage betreffend Klasseneinteilung der Sekundarschule 2017/18

Gemäss Medienmitteilung vom 21. März 2017 ist die Klassenbildung der Sekundarschulen für das Schuljahr 17/18 nun abgeschlossen. Es wird u.a. mitgeteilt, dass insgesamt rund 80 Jugendliche einem anderen als dem erwarteten Schulstandort zugewiesen werden. Aufgrund der optimierten Klassenbildungen war davon auszugehen, dass es wiederum zu einigen Schulverschiebungen kommen wird. Das AVS hat aus den letztjährigen Unzulänglichkeiten einige Lehren gezogen und z.B. die Vorlauftermine zur Planung der Klassenbildung angepasst, einzelne Paragraphen in der Verordnung präzisiert und durch die Erklärungen der FAQ versucht, Transparenz herzustellen. Die Bemühungen zu mehr Klarheit werden sehr begrüsst. Dies schafft gleichberechtigte Mitwirkungsmöglichkeiten aller Eltern und hilft den aktuell und zukünftig betroffenen Familien bei ihren (Lebens-) Planungen. Unklar bleibt zurzeit, wie viele der Zuteilungen über den Schulkreis geschehen und was mit den jetzigen 7. Klassen geschieht, welche im laufenden Schuljahr die Klassenhöchstzahlen übersteigen.

Beantwortung der Fragen
Die Fragen werden durch die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion beantwortet.

Frage 1:

Werden die Kinder und Eltern, welche zu einem freiwilligen Schulwechsel – insbesondere die über den eigenen Schulkreis – animiert werden sollen, diesmal transparent über die gesetzlichen Grundlagen, die Handhabung/Kritierien im Fall von zu wenigen freiwilligen Meldungen und somit ihrem tatsächlichen Verschiebungsrisiko informiert?

Die Informations- bzw. Anhörungsschreiben sind basierend auf den Erkenntnissen der letztjährigen Zuweisungspraxis überarbeitet und ergänzt worden. Neu wird in diesem Fall der Zuweisungsentscheid vor der definitiven Zuweisung den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass damit die Eltern transparent auf die gesetzlichen Grundlagen bzw. die Handhabung im Fall von zu wenig freiwilligen Meldungen hingewiesen werden.

Frage 2:

Was geschieht mit den 7. Klassen des SJ 16/17, welche bereits vor, zu Beginn und/ oder während des laufenden Schuljahres die Höchstzahlen der Klassenbildung überschritten haben? Allenfalls wäre hier eine tabellarische Darstellung hilfreich.

Die Schulleitungen sind für die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler in die Klassen innerhalb ihres Sekundarschulkreises zuständig. Gesuche für Mehrlektionen bzw. Zuweisungen an andere Sekundarschulstandorte sind nicht Teil des Klassenbildungsprozesses. Aktuell zeigen folgende bestehende Klassen Schülerzahlen, die über den Höchstzahlen liegen:

 

SekundarschuleSchuljahr 2016 / 2017
AllschwilEine 3. Klasse A mit 22 SuS
Laufental P

Drei 3. Klassen P:
1 Klasse mit 25 SuS
1 Klasse mit 26 SuS
1 Klasse mit 26 SuS

WaldenburgertalEine 1. Klasse P mit 25 SuS
OberwilZwei 3. Klassen P:
1 Klasse mit 25 SuS
1 Klasse mit 25 SuS
ReigoldswilEine Mehrjahrgangsklasse A mit 25 SuS

 

Die definitiven Entscheide bezüglich Mehrlektionen bzw. Zuweisungen können erst im Anschluss an die Promotionen im Juni getroffen werden.

Frage 3:

Wann ist mit der Behandlung und der Umsetzung bezüglich der angedachten Änderung des Bildungsgesetzes sowie der entsprechenden Verordnung aufgrund der Vorlage „Vernehmlassung zur Änderung des Bildungsgesetzes (SGS 640) betreffend weitere Optimierungsmassnahmen im Rahmen der Finanzstrategie 2016 – 2019 im Bereich der Klassengrösse auf den Sekundarstufen I und II, Umsetzung BKSD-WOM-7“ zu rechnen?

Vorgesehen ist eine Überweisung der Vorlage an den Landrat im 1. Halbjahr 2017.

 

Die gesamte Fragestunde 2017-140