GEMEINSAME MEDIENMITTEILUNG DER EVP BL+BS

GEMEINSAME MEDIENMITTEILUNG DER EVP BL+BS

ZUR GEMEINSAMEN GESUNDHEITSREGION (GGR) und den UNTERSCHRIEBENEN STAATSVERTRÄGEN

Die EVP BL und BS begrüssen es, dass beide Regierungen die Staatsverträge zur gemeinsamen Spitalplanung und zur Bildung zum Universitätsspital Nordwest am 06.02.2018 unterzeichnet haben.

Wie die EVP bereits beim Vorstellen der GGR im September 2017 bei der Vernehmlassung geschrieben hat ist dieser gemeinsame Weg zielführend und bringt Vorteile für Patienten und Leistungs­erbringer. Die Qualität kann durch Bündelung der Behand­lungen (höhere Fallzahlen, Know­how) verbessert werden. Durch Koordination innerhalb der GGR kann eine Optimierung des Leistungsangebotes (ambulant und stationär) stattfinden und gleichzeitig auch ein Abbau von Überkapazitäten durchgeführt werden. Eine Vereinheitlichung der Planungs- und Steuerungs­parameter bewirkt u.a., dass Investitionen koordiniert werden und der Investitionsbedarf nicht durch ein „Wett­rüsten“ angeheizt wird.

Bereits bei der Vernehmlassung sahen die beiden Kantonalparteien der EVP allerdings auch mögliche negative Folgen, die es zu vermeiden gilt. So forderte die EVP damals:

  1.

Die Beteiligungen der beiden Kantone sind unterschiedlich, indem BS 71.6 % und BL 28.4 der Aktien besitzen wird. Das Ziel für die nahe Zukunft sollte sein, dass BS und BL gleichviele Aktien besitzen, also sich finanziell paritätisch beteiligen.

Dieser Punkt wurde gemäss der Forderung der EVP teilweise korrigiert:

„Für die Beteiligung an den Aktienanteilen haben sich die beiden Kantone neu auf ein Verhältnis von 66.6 Prozent für Basel-Stadt und 33.4 Prozent für Basel-Landschaft ge­einigt. Damit wird in Anwendung des Obligationenrechts (Art. 704 OR) sichergestellt, dass bei wichtigen Entscheidungen der Generalversammlung die Zustimmung beider Kantone als Aktionäre vorliegen muss. Damit wird auf aktienrechtlicher Basis abgebil­det, dass die Ziele des Universitätsspitals Nordwest wie auch des Gesamtprojekts der gemeinsamen Gesundheitsregion nur gemeinsam erreicht werden können.“

  2.

Die Kriterien für die Regulierungsmassnahmen müssen transparent, überprüfbar und nachvollziehbar sein. Die Kantone dürfen in ihrer Doppelrolle als Regulator und Eigentümer von öffentlichen Spitälern letztere nicht bevorzugen. Dies gilt es für die Aufnahme auf die Spitallisten und für die Vergabe von Leistungsaufträgen (gemeinwirtschaftliche Leistungen) strikte zu beachten.

Im vorgelegten Staatsvertrag wurde diese EVP-Forderung nun folgendermassen berücksichtigt:

„Etablierung einheitlicher Kriterien für die Aufnahme auf die Spitalliste und die Vergabe von Leistungsaufträgen unter Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen Leistungserbringern, gegenseitige Konsultation bei Tariffestsetzungen.“

  3.

Eine unabhängige Fachkommission ist absolut notwendig. Bei der Besetzung der Kommission ist dafür zu sorgen, dass die Mitglieder in jeder Hinsicht unabhängig sind.

Auch dieser, von der EVP geforderte, Punkt wurde im Staatsvertrag aufgenommen. Es heisst nun:

„Die Vereinbarungskantone sind übereingekommen, eine Fachkommission einzu­setzen, welche in den Prozess der Versorgungsplanung, der Evaluation und des Erlasses der Spitallisten einbezogen ist. Die Fachkommission besteht aus sieben unabhängigen, ad personam zu wählenden Mitgliedern mit Bezug zum schweizerischen Gesundheitswesen. Es kann sich dabei um je eine Vertreterin oder einen Vertreter aus den Bereichen Medizin, Recht, Gesundheitsökonomie, Versicherung, Spital, Patientenvertretung (Präsidium) und „International“ handeln, wobei keine diesbezüglichen Quoten oder Ansprüche festgesetzt werden.“

Die EVP BL und BS bedanken sich für die gute Aufnahme ihrer wichtigsten Verbesserungsvorschläge und unterstützen die beiden Staatsverträge und die entsprechenden Gesetze.

 

Für Auskünfte:
Martin Geiser, Präsident EVP BL
079 266 89 11