"Landrat - mittendrin" in der ObZ - Teuerungsausgleich auf 2.5% festgelegt

"Landrat - mittendrin" in der ObZ - Teuerungsausgleich auf 2.5% festgelegt

Teuerungsausgleich auf 2.5% festgelegt

Geschätzte Leserinnen und Leser

An der vorigen Sitzung sind wir sehr gut vorwärts gekommen, nur wenige Traktanden blieben unbearbeitet. Daher war diesmal fast alles von Grund auf frisch zu erarbeiten. 67 Geschäfte waren traktandiert, in die ersten 50 hatte ich mich eingearbeitet, tatsächlich behandelt haben wir deren 29. Von Einstimmigkeit bis zu hauchdünnen Resultaten war alles dabei.

Bei den dreissig vorzunehmenden Einbürgerungen gab es jeweils nur wenige Gegenstimmen. Einstimmig beschlossen wir eine Teilrevision des Mietzinsbeitragsgesetzes. Dies als Gegenvorschlag zur Initiative «Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen». Bei der Gesetzesrevision wurden die Ergebnisse aus der «Strategie zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut im Kanton Basel-Landschaft» einbezogen. Wenn Familien und Alleinerziehende knapp ober- und unterhalb der Anspruchsgrenze der Sozialhilfe sind, werden sie mit Mietzinsbeiträgen unterstützt. Die Beiträge helfen Familien und Alleinerziehenden, prekäre Finanz- und Lebensverhältnisse zu mindern, den Eintritt in die Sozialhilfe zu verhindern, Schwelleneffekte abzuschwächen und Arbeitsanreize zu fördern. Das nutzt im Endeffekt den Betroffenen wie auch der öffentlichen Hand.

Die Festlegung des Teuerungsausgleichs löste eine längere Diskussion aus. Laut Personaldekret wird dabei auf den geglätteten Landesindex der Konsumentenpreise der letzten 24 Monate abgestützt. Als weitere Kriterien sind die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld zu beachten. Daher wurde die effektive Teuerung von rund 2.46% auf 2.5% auf- und nicht abgerundet. Die Personalverbände hatten einen Ausgleich von 3.3% und zusätzlich eine Reallohnerhöhung von 2% gefordert. Unsere Grüne/EVP-Fraktion entgegnete dem Argument des verzögerten Teuerungsausgleichs, dass dies systembedingt auf beide Seiten spiele und man bei Minusteuerung im Gegenzug profitiere, so zum Beispiel 2018. Zudem wird generell auf Senkungen verzichtet. Im Weiteren sind Teuerung und Reallohnerhöhung zu trennen. Die Argumente für eine grundsätzliche Lohnerhöhung gehören thematisch in die Budgetdebatte der nächsten Landratssitzung. Diesbezüglich liegen sowohl seitens Landrat wie auch Regierung Anträge für Reallohnerhöhungen vor. Am Ende obsiegte ein Teuerungsausgleich von 2.5% per 1. Januar 2023.    

Dies ist mein letztes «Landrat – mittendrin» im 2022. Und so wünsche ich Ihnen allen frohe Advents- und Weihnachtstage und einen guten Jahreswechsel.  

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein