"Landrat - mittendrin" in der ObZ - Weiteres Top-Sharing ermöglicht

"Landrat - mittendrin" in der ObZ - Weiteres Top-Sharing ermöglicht

​​​​​​​Für die zurücktretende Präsidentin des Strafgerichts, Frau Irene Laeuchli, hatte der Landrat die Nachfolge zu regeln. Das bisherige Gerichtsorganisationsdekret am Strafgericht sah sechs Präsidien à je 100% vor. Für die Nachfolge meldeten sich nun gut qualifizierte Frauen, welche das Amt teilzeitlich ausüben wollten.

Der Landrat war sich einig, dass eine Pensenanpassung die Vereinbarung von Beruf und Familie sowie weiteren Aufgaben verbessert. Zudem ist gesetzlich eine Frauenvertretung im Richtergremium und den Präsidien vorgeschrieben. Der Landrat passte nun obgenanntes Dekret an. Dies ermöglichte, Frau Annette Meyer López und Frau Silvia Schweizer zu je 50% als Präsidentinnen zu wählen. Gesetzesänderung wie auch Wahlen passierten erfreulicherweise einstimmig.

Offenere Formulierung für Teilzeitpensen

Dennoch finde ich die neue Grundlage noch unbefriedigend. Denn nun heisst es fix, das Strafgericht bestehe aus  fünf vollamtlichen und zwei teilamtlichen Präsidien. Wollen später weitere Personen ein Präsidium teilen, muss wieder eine Änderung her. Eine offenere Formulierung tut Not. In der nötigen Zeit erreichte jedoch nur die vorliegende Lösung eine allseitige Unterstützung. Natürlich braucht es eine gute Mischung von Vollzeit- und Teilzeitpensen. Teilzeitmöglichkeiten von Präsidien und weiteren Richterämtern sind meines Erachtens generell und unabhängig von spezifischen Kandidaturen zu regeln. Ansonsten ist nie ganz auszuschliessen, dass parteitaktische Gründe für oder gegen Anpassungen eine Rolle spielen.

Wahlvorbereitungsgremium ist demokratiepolitisch heikel

Unabhängig davon wurde ein Vorstoss überwiesen, der ein Wahlvorbereitungsgremium für vom Landrat vorzunehmende Wahlen von Richterinnen und Richter verlangt. Unsere Grüne/EVP-Fraktion sowie die SVP votierten dagegen. Aktuell sind nach einem austarierten Schlüssel wechselnde Parteien im Lead, via Landeskanzlei eingegangene Kandidaturen zu sichten und einen Wahlvorschlag zu tätigen. Alle Fraktionen können hernach die Kandidierenden zu Hearings einladen. Hegen zwei Fraktionen ernsthafte Zweifel an einer Kandidatur, wird diese zurück gezogen und ein neuer Vorschlag präsentiert. Der in den letzten Jahren so entwickelte Ablauf hat die Qualität gegenüber früheren Prozessen gesteigert. Der genannt hohe Zeitdruck bei den Hearings könnte leicht behoben werden. Nun soll künftig ein kleines Landratrüppchen Abklärungen tätigen. Das birgt das Risiko von weniger Transparenz und Breite für die Wahlgrundlage. Demokratiepolitisch finde ich das heikel.

Verabschiedung von Klaus Kirchmayr

Zu guter Letzt mussten wir unseren früheren Fraktionspräsi Klaus Kirchmayr verabschieden. Er prägte den Landrat und Kanton vielfältig wie wertvoll stark mit.

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein