Vorlagen ans Parlament müssen in Kanton Basel-Landschaft künftig ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft aufzeigen. Der Landrat hat am Donnerstag eine Änderung seiner Geschäftsordnung verabschiedet.
Konkret muss die federführende Direktion in einer Vorlage jeweils aufzeigen, welche Tragweiten und Folgen eine Vorlage etwa auf Kinder, ältere Menschen, behinderte Menschen, auf die Gleichstellung von Mann und Frau sowie Familien hat. Fachliche Unterstützung sollen dabei verschiedene Ämter und Fachstellen leisten.
Die Änderung geht auf einen Vorstoss aus EVP-Kreisen zurück. Dieser wollte insbesondere eine Folgeabschätzung für Familien einführen. Die vorberatende Landratskommission hatte die von der Regierung vorgeschlagene Anpassung in der Folge etwas breiter gefasst - ohne dabei eine explizite Anspruchsgruppe hervorzuheben. sda.