Medienmitteilung vom 11. Oktober 2017

Medienmitteilung vom 11. Oktober 2017

Gemeinsame Medienmitteilung der EVP Baselland und Baselstadt zur

GEMEINSAMEN GESUNDHEITSREGION (GGR)

Die EVP BL und BS befürworten den vorgeschlagenen Weg zur "Gemeinsamen Gesundheitsregion" GGR. Dieser gemeinsame Weg ist zielführend und bringt Vorteile für Patienten und Leistungserbringer. Die Qualität kann durch Bündelung der Behandlungen (höhere Fallzahlen, Knowhow) verbessert werden. Durch Koordination innerhalb der GGR kann eine Optimierung des Leistungsangebotes (ambulant und stationär) stattfinden und gleichzeitig auch ein Abbau von Überkapazitäten durchgeführt werden. Eine Vereinheitlichung der Planungs- und Steuerungsparameter bewirkt u.a., dass Investitionen koordiniert und der Investitionsbedarf nicht durch ein „Wettrüsten“ angeheizt wird. Eine Dämpfung des Kostenanstieges wird erwartet, und davon profitieren Patienten und Kantone.

 

Neben den genannten positiven Erwartungen zur geplanten GGR sehen die beiden Kantonalparteien der EVP allerdings auch mögliche negative Folgen, die es zu vermeiden gilt. So sollte es bezogen auf die geplante [Spital AG] das Ziel sein, folgende Punkte zu berücksichtigen:

Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die [Spitalgruppe AG]

Die Beteiligungen der beiden Kantone sind unterschiedlich, indem BS 71.6 % und BL 28.4 der Aktien besitzen wird. Das Ziel für die nahe Zukunft sollte sein, dass BS und BL gleichviele Aktien besitzen, also sich finanziell paritätisch beteiligen.
Der Verwaltungsrat wird von der Spitalgruppe AG. Die EVP fordert, dass der VR in Globo von den Parlamenten gewählt wird, und dabei dasselbe Quorum wie bei der Eigentümer¬strategie (2/3-Mehrheit) benutzt wird.
Die Harmonisierung im Rahmen eines neuen GAV und bei der Vorsorgelösung ist unumgänglich. Dabei ist zu beachten, dass die Arbeitsbedingungen insgesamt konkurrenzfähig bleiben.
Bei der Umsetzung bzw. beim Betrieb [Spitalgruppe AG] ist darauf zu achten, dass die Kommunikation insbesondere für die Patienten klar ist (wo wird was angeboten) und der Einsatz der Ärzte keine/nur wenige Wegzeiten zwischen den Standorten bedingen. Die Fehler der Anfangszeit des UKBB an 2 Standorten sind tunlichst zu vermeiden.

Planung, Regulation und Aufsicht der Gesundheitsversorgung

Die Kriterien für die Regulierungsmassnahmen müssen transparent, überprüfbar und nachvollziehbar sein. Die Kantone dürfen in ihrer Doppelrolle als Regulator und Eigentümer von öffentlichen Spitälern letztere nicht bevorzugen. Dies gilt es für die Aufnahme auf die Spitallisten und für die Vergabe von Leistungsaufträgen (gemeinwirtschaftliche Leistungen) strikte zu beachten. Die Vergaben sollen transparent sein und mittels rekursfähigen Verfügungen gestaltet werden.
Deshalb ist eine unabhängige Fachkommission absolut notwendig. Bei der Besetzung der Kommission ist dafür zu sorgen, dass die Mitglieder in jeder Hinsicht unabhängig sind.
Eine Dämpfung des Kostenanstieges wird erwartet. Wie wird das gemessen werden? Welche KPIs (Key Performance Indicators) gibt es dafür? Diese definierten und nachvollziehbaren KPIs müssen vor der Gründung der [Spital AG] definiert werden.

Für Auskünfte:

EVP BL
Martin Geiser, Präsident
079 266 89 11

EVP BS
Annemarie Pfeifer, Grossrätin
079 341 18 24