Schwarzarbeitsgesetze: Bitte gleich lange Spiesse für alle!

Schwarzarbeitsgesetze: Bitte gleich lange Spiesse für alle!

Die heutigen Schwarzarbeitsgesetze wurden 2014 im Schnellverfahren durchgeboxt. Ob der hehren Absicht, die Schwarzarbeit zu verhindern, liess der damalige Landrat die späteren Leistungsnehmenden Wirtschaftskammer und Gewerkschaften praktisch blindlings das Gesetz gestalten.

Doch spätestens seit dem Rüffel von Bundesebene und den Skandalen um die Wirtschaftskammer und die Zentrale Arbeitsmarktkontrolle ZAK war klar, dass eine Gesetzrevision zwingend nötig ist. Die Regierung sollte die Zügel bei der Gestaltung der Leistungsvereinbarungen, deren Vergabe und Kontrolle wieder selbst in der Hand halten! Dem pflichteten ursprünglich alle Parteien bei. Doch bei der Beratung in der zuständigen Landratskommission fand quasi eine Reprise von 2014 statt.

Wirtschaftskammer, Gewerkschaften und damit verbandelte Parteien verwässerten die Revision enorm. Anstatt wie sonst auf eine saubere Trennung von Auftraggeber und Leistungserbringer zu pochen, liessen Bürgerliche und SP zu, dass diese Standards mit Füssen getreten und dem Regierungsrat die Hände gebunden werden. Beispielsweise soll für das Baunebengewerbe im Gesetz stehen, wer den Leistungsauftrag erhält. Die Rücknahme bei mangelnder Leistung wird praktisch verunmöglicht und die Aufsicht einem Gremium unterstellt, welches zu zwei Dritteln aus den Reihen der Leistungsnehmenden besteht. Dem kann ich nicht mit gutem Gewissen zustimmen.  

2x Nein zu den Schwarzarbeitsgesetzen

macht den Weg frei für eine griffige und saubere Neufassung.

 

Andrea Heger, Landrätin EVP