Wer spricht für mich, wenn ich es nicht mehr kann?

Wer spricht für mich, wenn ich es nicht mehr kann?

Unfall und Krankheit können bei Menschen jeden Alters zur Urteilsunfähigkeit führen. Eigene Entscheide sind dann nicht mehr möglich. Andere müssen diese Verantwortung übernehmen – wie können sie das?

Früher wurde man entmündigt und erhielt einen Vormund. Seit vier Jahren gilt ein neues Gesetz mit neuen Rechten. Wird man heutzutage urteilsunfähig, kommt grundsätzlich die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) zum Einsatz. Ihre wichtige Aufgabe besteht darin, die Interessen unmündiger Menschen zu vertreten. Liegen keine anderweitigen Bestimmungen vor, ist ihr letztes Mittel die Verfügung eines umfassenden Beistandes.

Viele wollen solche Entscheide aber nicht in fremde Hände geben. Deshalb ist es sinnvoll, sich anderweitig rechtlich verbindend zu äussern. Zwei wichtige Mittel dazu sind der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung. In letzterer hält man fest, welche medizinischen Massnahmen erwünscht oder unerwünscht sind, wenn man nicht mehr selbst für sich sprechen kann.

Der Vorsorgeauftrag hält fest, wer rechtliche, finanzielle und private Angelegenheiten regeln soll. Damit diese Dokumente ihre Wirkung im gewünschten Sinne entfalten, müssen allerdings rechtliche Aspekte eingehalten werden. Notare, Versicherungen, Banken und weitere Institutionen bieten dazu ihre Dienstleistungen an. Doch nicht alles muss in professionelle Hände gegeben werden. Vieles kann auch selbst aufgesetzt werden.

Mehr dazu erfahren Sie am Informationsabend vom 3. November um 19.30h im Kirchgemeindehaus Sunnewirbel, Hölstein.

Notarin Simone Buser (Liestal) gibt einen Überblick und steht für Auskünfte zur Verfügung. Der Eintritt ist frei. Gastgeber sind die EVP Sektionen Waldenburg, Sissach und Gelterkinden.