Zurück an den Absender!

Zurück an den Absender!

Das geltende Baselbieter Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) und das Arbeitsmarktaufsichtsgesetz (AMAG) wurden am 14. Februar 2014 in Kraft gesetzt. In den Jahren danach hat sich die Anwendung der Gesetze in vielen Punkten als problematisch erwiesen. Die gewünschten Revisionsziele wurden im Landrat leider allesamt verpasst. Darum hat die Fraktion der Grünen/EVP im Landrat geschlossen dagegen gestimmt, weshalb es am 7.3.2021 jetzt zur Volksabstimmung kommt:

Wirren und Auswüchse

ZAK Affäre
 

Die Wirren und Auswüchse der letzten Jahre rund um die Wirtschaftskammer und ZAK erfordern eine neue Gesetzesvorlage für die Schwarzarbeitskontrollen:

  • Die Regierung braucht mehr finanzielle Steuerungskompetenz und mehr Flexibilität bei der Vergabe der Leistungsvereinbarung an Dritte.
  • Es braucht klare Leistungsvorgaben durch den Kanton als Auftraggeber und eine transparente Buchführung durch die Auftragnehmer.

Eine verpasste Chance

Mit der kürzlichen Beratung der beiden Gesetze im Landrat wurde die Chance auf eine echte Verbesserung verpasst! Das revidierte Gesetz hat so starke Mängel und ist aus finanziellen Eigeninteressen derart von den Sozialpartnern, Wirtschaftskammer und Gewerkschaften diktiert worden, dass es verworfen werden muss.

Mitsprache ja!

So nicht!

Der Gesetzesentwurf wurde bei den Beratungen in der zuständigen Kommission verwässert.  Die Vorlage garantiert der Wirtschaftskammer und den Gewerkschaften auf unbestimmte Zeit finanzielle Vorteile, indem sie sich ihre Kontrollarbeiten gemäss ihren Vorgaben bezahlen lassen und erst noch bestimmen können, in welchen Bereichen sie verstärkt Kontrollen durchführen wollen. Das geht uns zu weit! Der Kanton soll in letzter Instanz über Höhe und Einsatz der Steuergelder befinden können. Wir wollen keine weiteren Gerichtsstreitigkeiten.

Wer hat die Zügel in der Hand?

Die Sozialpartner können in Baselland die Kontrollen selbst durchführen. Das ist einzigartig in der Schweiz. Es hat sich bewährt, dass sie ihr Wissen und ihre Erfahrung einbringen können. Das soll auch in Zukunft so sein. Niemand stellt dies infrage.

Die Regierung muss die Zügel in der Hand haben und benötigt dafür die gesetzliche Grundlage. Diese fehlt.

Das wollen wir

  • Missbräuche müssen verhindert werden können.
  • Eine Vergabe der Kontrollen an Dritte soll möglich sein.
  • Saubere und faire Arbeitskontrollen in allen Bereichen.
  • Sanktionsmöglichkeiten bei Verfehlungen der Arbeitgeber.
  • Keine falschen Privilegien für die Sozialpartner im  Baugewerbe.
  • Kontrollen für den Notfall in letzter Instanz beim Kanton .

Das geht zu weit! Darum sagen wir NEIN!

  • Die Sozialpartner bestimmen die Höhe ihrer Vergütung selbst.
  • Die Sozialpartner legen selbst fest, wo sie Kontrollen durchführen.
  • Im Baugewerbe MUSS der Kanton die Kontrollen an Dritte abgeben.

Wie weiter?

Werden die Gesetze vom Volk abgelehnt, wird auf Basis der jetzigen Vorlage eine Neufassung erarbeitet, die der Regierung den nötigen gesetzlichen Freiraum verschafft gemäss neuem Finanzhaushaltsgesetz und neuem Staatsbeitragsgesetz.

Wir unterstützen die Einbindung der Sozialpartner und die Nutzung ihrer Fachkompetenz.

Deshalb NEIN

Wir wollen ein Gesetz, das die operative Umsetzung der Schwarzarbeitskontrollen zu einer hoheitlichen Aufgabe des Kantons macht.

Werner Hotz, Allschwil, Landrat EVP