Und freudig gedeiht der Plakatwald

Und freudig gedeiht der Plakatwald

„Carte blan­che“ der Volksstimme vom 17. September 2019

Die vielen nett von den Laternenpfosten herunter lächelnden Menschen kündigen es an:

Wahlen stehen vor der Tür.

Und für einmal geben sich nicht nur als «die Linken und die Netten» Bezeichnete, sondern auch die, welche dieses Etikett als Schimpfwort benutzen, ganz nett – wenigstens, wenn sie auf den Plakaten lächeln oder dort Äpfel essen. Doch mehr führe ich an dieser Stelle nicht aus, denn ich will mich an die «Carte blanche» - Regeln halten, die da u.a. lauten: „Äussern Sie Ihre Sicht zu einem politischen oder gesellschaftlichen Thema Ihrer Wahl. Abstimmungspropaganda ist dabei möglich, nicht aber Wahlpropaganda.“ Nun denn, liebe Leserschaft, lesen Sie andernorts über die Wahlen.

Dennoch: Die erwähnten Wahlplakate dienen mir als Brückenbogen zu den nächsten Abstimmungen. Leider anders als unser leibhaftiger Wald, wird der Plakatwald diesen Herbst für Manchen wohl noch ganz ungeahnt prosperieren. Ich hoffe, die Hauptbotschaft kommt wenigstens an:

Gebrauchen Sie am 20. Oktober Ihr kostbares Gut der Wahlfreiheit!

Sie gestalten damit die künftige Schweiz beachtlich mit. Andernorts riskieren Menschen für dieses Recht ihr Leben. Doch zurück zum Plakatwald: Eine Woche vor dem Wahltag für den National- und Ständerat beginnt bereits die Werbefrist für die Abstimmungen vom 24. November. So werden Sie  ab dann nebst den lächelnden Köpfen noch mit Pro und Contra der sechs zur Debatte stehenden Abstimmungsfragen konfrontiert. Da ich bis dann keine «Carte blanche» mehr habe, mache ich bereits jetzt die erlaubte Abstimmungsproganda. Noch bevor die Steuervorlage 17 zum wohl dominierenden Thema wird, will ich Ihren Fokus auf eines meiner Herzensanliegen lenken: die Bildung.

Unter dem Titel “Änderung des Bildungsgesetzes vom 27. Juni 2019 - Umsetzung der nichtformulierten Volksinitiative «Stopp dem Verheizen von Schüler/-innen: Ausstieg aus dem gescheiterten Passepartout-Fremdsprachenprojekt»“ kommt ein Thema zur Abstimmung, über welches ich hier 2018 schon berichtete. Damals alarmiert über das Demokratieverständnis der Landratsmehrheit.

Die Initiative wollte Mängel im Fremdsprachenunterricht beheben, indem sie ein Verbot der aktuell benutzten Lehrmittel verlangte. Bei mir schrillten die Alarmglocken. Denn dies erinnerte mich an den im Mittelalter erstellten «Index» – einer Liste verbotener Bücher, welche viel Leid über die Welt brachte. In der Zwischenzeit arbeitete ein Gruppe aus Vertretungen der Schule und Politik unter persönlicher Leitung von Regierungsrätin Gschwind eine gesetzliche Umsetzung aus, die sich zu meiner grossen Freude sehen lassen kann.

Der Landrat empfiehlt sie einstimmig zur Annahme. Künftig steht im Gesetz, dass der Lehrplan für die Sprachenfächer eine ausgewogene Förderung von Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen sowie einen schrittweisen Aufbau von Grammatik, Grundwortschatz und Orthographie aufweist. Den Lehrpersonen steht es frei, aus einer Liste geprüfter Lehrmittel jenes auszusuchen, welches sie zur Zielerreichung hauptsächlich Nutzen will.

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein

Bin dann mal weg...

Bin dann mal weg...

„Carte blan­che“ der Volksstimme vom 23. Juli 2019

Dieser an das 2006 erschienene Buch „Ich bin dann mal weg“ des deutschen Entertainers Hape Kerkeling angelegte Ausspruch hat sich seither schon fast zu einem geflügelten Wort gemausert. Bereits das Buch war ein Bestseller, doch auch die im Jahre 2015 verfilmten Erlebnisse auf dem Pilgerweg nach Santiago de Compostela haben der Redewendung nochmals einen Schub gegeben.

Viele Leute – auch aus meinem Umfeld – haben sich u.a. durch diese Erzählungen animieren lassen, selber auf den erwähnten Jakobsweg oder einen der zahlreichen weiteren alten Pilgerwege zu gehen. Dies nicht nur, aber auch, aus religiösen und spirituellen Gründen. Die Tradition des Pilgerns hat in den letzten Jahren ein regelrechtes Revival erlebt. Doch der Ausspruch wird nicht nur in Bezug auf das traditionelle Pilgern verwendet. Viele spielen ganz allgemein darauf an, dass sie eine Auszeit benötigen. In diesem Zusammenhang fallen oft auch andere, ebenso mit der Bibel und Kirche eng verbundene Wörter wie Sabatical, Kontemplationsseminare oder aber auch Yoga usw. Bei all diesen Aktivitäten handelt es sich um tief verwurzelte Traditionen, die das Gleichgewicht zwischen Arbeits- und Freizeit, energiegeladenen Aktivitäten und Entspannung erhalten sollen. Kurzum: Verschiedene Worte und Techniken, doch alle mit dem gleichen Ziel.

Das vergangene Politjahr war mit den Landratswahlen besonders spannungs- und zeitintensiv. Und mit dem anstehenden nationalen Wahlherbst tut vielen Politisierenden eine sommerliche Auszeit gut. Doch auch der Schuljugend, zahlreichen Arbeitnehmenden und Ihnen, liebe Zeitungslesende. Als Zeichen, dass uns allen so eine bewusste Ruhephase gut tun würde, hatte ich schon mit dem Gedanken gespielt, tatsächlich eine «Carte blanche» abzugeben, um so mit der freien Fläche mitten in der Zeitung bei der Lektüre auch Raum zum Verweilen und Sinnieren zu geben. Wie das wohl angekommen wäre? Habe mir schon ausgemalt, was für verschiedenartige Reaktionen das auslösen könnte. Doch habe ich mich kurzerhand umentschieden.

Ich nutze die verbleibenden Zeilen, um Ihnen eine weitere Möglichkeit schmackhaft zu machen, die mir im wörtlichen Sinne beim Runterfahren hilft: eine Velotour. Idealerweise entlang eines abwärtsfliessenden Gewässers. Das Plätschern und die meist grünen Flussufer lassen den Gedanken freien Lauf. Körperlich wird in übertragenem Sinn verarbeitet, was alles im Kopf herum schwirrt. Am liebsten bin ich im Team auf so einer Tour. Denn auch der Austausch und die gegenseitige Unterstützung sind hilfreich. Das ist wie bei der Tour de France. Ein riesiges Team hilft, damit eine Person des Teams auf dem Treppchen jubeln darf. Womit wir wieder zurück bei der Politik sind. Kaum eine Politlaufbahn ist auf die Dauer im Alleingang zu bewältigen. Ebenso ist es bei Proporzwahlen wie dem Landrat der Fall. Ich wurde anfangs Monat mit Freude für die nächste Amtsperiode angelobt. Doch verdanken tu‘ ich dies einem ganzen Team. Doch nun ist Schluss. Schliesslich will ich mal eben weg – lieber früher als später. Sonst erreichen wir heute unser Ziel nicht mehr.

 

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein

Frühlingszeit – Zeit der Erneuerung

Frühlingszeit – Zeit der Erneuerung

„Carte blan­che“ der Volksstimme vom 18. April 2019

Der Winter ist vorbei, der Frühling da. Das freut viele. Die Zunahme an Sonnenstrahlen und Wärme lockt nach draussen und fördert allerlei weitere Aktivitäten zutage. So gilt der Frühling als Zeit der Erneuerung. Nicht nur die Natur treibt frisch aus. Auch die Menschen gehen Veränderungen aktiver an. Sei es mit dem traditionellen Frühlingsputz, einem Umzug, verschiedenen Kur- und Fastenarten, dem Zulegen einer neuen Garderobe usw. Allerlei wird an und in die Hand genommen, begutachtet, eingestuft, im Wert bestätigt, erneuert oder verworfen. So schaffen sich einige nicht nur bei den frisch geputzten Fenstern, sondern auch anderweitig mehr Klarsicht.

In der Zeit zwischen Palmsonntag und Pfingsten feiern bei uns viele Kirchen Konfirmation und Firmung. Es ist wohl kein Zufall, dass nebst Ostern auch diese wichtigen Glaubensfeste in die Frühlingszeit fallen. Das lateinische Wort confirmare wird mit bestätigen/bekräftigen übersetzt, auch die Übersetzung von firmare als unterzeichnen geht auf die vorgenannten Wörter zurück. In den reformierten und katholischen Kirchen bezeugen die Jugendlichen in diesen Feiern ihre selbstgewählte Glaubenszugehörigkeit. Was in der Regel durch die Eltern mit der Taufe ausgelöst wurde, wird während des Unterrichts nochmals kritisch durchdacht. Nach der Feier gelten die Jugendlichen in religiösen Fragen als Erwachsen, stimm- und wahlberechtigt.

Leider machen von der Mitgestaltungsmöglichkeit jedoch nur wenige Gebrauch. Ähnlich wie in der weltlichen Politik. Viele scheinen vor der «Qual der Wahl» zu kapitulieren. Ein Dilemma unserer Demokratie. Eine grosse Wahlfreiheit überfordert zuweilen. Grundsätzlich ist diese Freiheit ein verteidigungswürdiges Gut. Wir kennen genug Beispiele, wo Autokraten schlimme Zustände bewirk(t)en. Doch weiss man durch Forschung, dass die Zunahme an Wahlfreiheit sich nicht im Gleichschritt mit der Zufriedenheit über die Wahlmöglichkeit zunimmt. Darf ein Kind zwischen zwei oder drei Sirupsorten wählen, freut es sich über die Selbstbestimmungsmöglichkeit. Lassen wir das selbe Kind jedoch im Supermarkt aus der ganzen Regalpalette wählen, wird es oft quengelig. Es ist mit der Auswahl überfordert. Erstens kennt es zu wenige der Sorten. Wie soll es da eine fundierte Wahl treffen? Zweitens wird offensichtlich, dass eine Wahl gleichzeitig ein Verzicht auf die anderen Möglichkeiten bedeutet. Und verzichten fällt oft schwer.

Ob diese Aspekte die meist tiefen Wahlbeteiligungen mitgebründen? Bei den vergangenen Landratswahlen haben z.B. nur knapp 34% ihre Mitbestimmungsmöglichkeit genutzt. Das steht im Gegensatz zu Orten, wo die Menschen ihr Leben riskieren, um für ihr Wahlrecht zu kämpfen. Vielleicht hilft es, Entscheidungsgehemmten aufzuzeigen, dass gut zusammengesetzte Parlamente ausgewogenere Vorlagen bewirken, was zu weniger Referendumgsabstimmungen führt. Oder der Tipp, die unabhängige Wahlhilfe Smartvote zu nutzen? Ich bin gespannt auf die Beteiligung im Herbst. Doch vorerst allen einen schönen Frühling!

Wie werde ich glücklich?

Wie werde ich glücklich?

„Carte blan­che“ der Volksstimme vom 13. Januar 2019

Haben Sie die­sen Satz schon mal gegoo­gelt? Von Weih­nach­ten bis zum Drei-Königs-Tag ist bekannt­lich die Zeit zwi­schen den Jah­ren. Während dieser Tage kann man sich nach den ganzen Feierlichkeiten etwas entspannen, das vergangene Jahr Revue passieren lassen und Vorsätze für das bald beginnende Jahr fassen. Vorsätze wollte ich für 2019 keine fassen, ich war eher auf der Suche nach einer Inspiration, wie ich den anstehenden Herausforderungen begegnen kann, ohne die Gelassenheit und den Humor zu verlieren.

Die Suche bei Google gab 41'000'000 Ergebnisse in 0.49 Sekunden. Ein unglaubliches Sammelsurium an Titeln: von Madame Etoile zu «Werde glücklich wie deine Katze» oder der «ultimativen Schritt-für-Schritt-Anleitung» finden sich unzählige Ratgeber in Bücherform und Internetseiten. Das war aber alles irgendwie überhaupt nicht hilfreich. In einem Zeitungsartikel (ganz altmodisch analog) bin ich dann auf das sogenannte «Backwards Law» von Alan Watts gestossen. Kurz zusammen gefasst besagt das Gesetz, dass das Glück sich umso weniger einstellt, je mehr wir uns darum bemühen. Das tönte im ersten Moment eher widersprüchlich, auf den zweiten Blick leuchtete es mir aber ein. Die Jagd nach etwas, verstärkt ja nur die Tatsache, dass es uns zuvor gefehlt hat. Die Fokussierung auf Glück, Reichtum oder Erfolg führt dazu, dass man sich unglücklich, arm und mittelmässig fühlt.

Heisst das nun, dass man aufhören sollte sich Ziele zu setzen oder neue Herausforderungen anzunehmen? Ich denke nicht.

Es geht mehr darum, sich weniger auf das Endziel zu konzentrieren und mehr auf den Weg dorthin. Denn der Umkehrschluss ist ja: je uneingeschränkter wir akzeptieren, dass Unannehmlichkeiten und Enttäuschungen zum Normalzustand gehören, desto eher sehen wir auch, was für uns eigentlich gut läuft im Leben. Diese Perspektive fehlt uns komplett, wenn wir uns immer nur auf die Mängel und Unzulänglichkeiten in unserem Alltag konzentrieren. Zudem macht ja genau die Überwindung der dazugehörenden Schwierigkeiten, das Glücksgefühl beim Erreichen eines Zieles aus.

Wir werde ich im neuen Jahr nun also glücklich? Wahrscheinlich indem ich mir einfach immer wieder klar werde darüber, dass sich niemals ein problemloses Dasein einstellen wird, egal was ich tue. Aber mit welcher Haltung ich die Dinge angehe, hat einen direkten Einfluss darauf, ob ich mich dabei selbstbewusst, fröhlich und agil fühle oder die Gelassenheit, den Humor und die Energie verliere.

Denn innerer Frieden bedeutet offenbar nicht, an einem Ort zu sein, an dem es keinen Lärm, Ärger oder viel Arbeit gibt.

Sondern inmitten von all diesen Dingen zu sein und trotzdem ruhig zu bleiben.

In diesem Sinne wünsche ich auch Ihnen, dass Sie im 2019 den Weg zu Ihren Zielen geniessen können, ohne diese aus den Augen zu verlieren und dass wir uns alle öfters auch mal über die gelungenen Dinge im Alltag freuen, anstatt uns andauernd an Unzulänglichkeiten aufzuhalten.

Sandra Bätscher, Gemeindepräsidentin, EVP, Tenniken

Wem soll der Mehrwert gehören?

Wem soll der Mehrwert gehören?

„Carte blan­che“ der Volksstimme vom 13. Januar 2019

So wie ich hier theoretisch vor einer unbeschriebenen Fläche für meine «Carte blanche» sitze, geht es Ihnen mit dem wenige Tage alten 2019. Bei genauerer Betrachtung ist meine «unbeschränkte Vollmacht» doch eingeschränkt, respektive vorgespurt. Vergangenes beeinflusst Neues. Mögen Sie 2019 mit Ihrem persönlichen Gemisch aus vorgespurten Wegen und hoffentlich erfreulichen unerwarteten Wendungen glücklich werden!

Mit Vorgespurtem und Glück hat auch eine der kantonalen Februarabstimmungen zu tun. Und zwar beim Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten. Das Schweizer Stimmvolk hat 2013 einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zugestimmt. Dieses will den Boden haushälterisch nutzen und das Baugebiet von Nichtbaugebiet trennen. Es verlangt nach einem kantonalen Gesetz, welches für einen angemessenen Ausgleich bei erheblichen Vor- und Nachteilen von Planungsänderungen sorgt.

Planungsvorteile müssen zumindest bei neu eingezonten Parzellen mit einer Abgabe von minimal 20% auf die Grundstücks-Mehrwerte ausgeglichen werden. Bei der Ausgestaltung des kantonalen Gesetzestextes zur Umsetzung der Bundesvorgaben sind im Baselbiet die Wogen bereits im Vernehmlassungsverfahren hochgegangen. Ebenso im Landrat. Dass wir nun über dieses Planungsmehrwertsgesetz abstimmen müssen liegt daran, dass im Landrat das nötige 4/5-Quorum verfehlt wurde. Doch was ist das Problem?

Nehmen wir an, jemand hat das Glück, sein Grundstück erhalte den Mehrwert, künftig einen Stock höher bauen zu dürfen. Wer soll diese ermöglichenden Arbeiten – und somit die Mehrkosten – bezahlen? Der Nutzniessende, die Gemeinde, der Kanton? Die Regierungsratsvorlage suchte den Kompromiss und schlug bei Neueinzonungen eine Abgabe von 20% des Bodenmehrwertes vor. Zudem sollten die Gemeinden bei Um- und Aufzonungen eine Mehrwertabgabe von maximal 30 % beschliessen können.

21 Kantone haben die Bundesvorgaben zur Mehrwertabgabe bereits umgesetzt. Kaum ein Kanton setzt nur das Minimum um. Zwingende Mehrwertabgaben bei Um- oder Aufzonungen sind sehr verbreitet. Die Nachbarkantone gehen alle deutlich weiter als es der Gesetzesvorschlag der Regierung vorsah. Erstaunlicherweise passte der Landrat das Gesetz nun nicht in Richtung anderer Kantone an. Im Gegenteil, er verschlimmbesserte. Ausser via Quartierplanungen für Um- und Aufzonungen dürfen keine weiteren Abgaben erhoben werden. Den Gemeinden wird explizit verboten, weitergehende Mehrwertabgaben einzuführen. Es bleiben einzig die minimalen Bundesvorgaben von 20% auf bei Neueinzonungen.

Das finde ich sehr stossend. Die, welche sich stets die Gemeindeautonomie auf die Fahne schreiben, wollen hier Ermessensspielräume verbieten.

Die Gemeinden und die Steuerzahlenden sind die Geprellten.

Denn sie bezahlen die erforderlichen Aufwertungsmassnahmen.

Profiteur ist einzig der Arealbesitzer, dessen Land dank staatlicher Planung über Nacht ein Mehrfaches an Wert gewinnt. Genug Gründe, dieses Gesetz in der jetzigen Form am 10. Februar mit einem Nein zu quittieren.

Andrea Heger, Land­rä­tin EVP, Höl­stein