20. Juni - Mehr Sicherheit im Regierungsgebäude

20. Juni - Mehr Sicherheit im Regierungsgebäude

Geschätzte Leserinnen und Leser

Politische Abläufe erfordern oft viel Geduld. Die vergangene Sitzung zeigte das einmal mehr. Nach rund einem Jahr im provisorischen Landratssaal konnten wir zurück ins sanierte Regierungsgebäude. Es lag buchstäblich ein neuer Duft in der Luft. Da und dort herrschte noch Baustellenfeeling. In unserem Fraktionszimmer standen beispielsweise diverse Bretter, Bausäcke und Kessel. Hoffentlich können wir etwas von dieser Um- und Aufbruchstimmung gar bis nach der Sommerpause hinüber retten. So soll das Wort «konstruktiv» nicht nur für das Bauliche, sondern auch für das Politische gelten. Davon brauchen wir unbedingt mehr. Doch weg von Sprachbildmalereien hin zu trockeneren Fakten: Mein heutiger Titel ist ein «copy & paste» eines im 2016 eingereichten Vorstosses. Urheberin war Pia Fankhauser (SP), ich mit weiteren 12 mitunterzeichnend. Wir monierten, dass sich Sicherheitsmassnahmen im Gebäude lediglich auf die darin befindliche Sicherheitsdirektion bezogen und ansonsten das Gebäude praktisch unbeschränkt passierbei sei. Wir verlangten eine Prüfung von Schutzmassnahmen für Mitarbeitende, Regierung und Landrat. Siebeneinhalb Jahre später sind solche – nebst weiteren Verbesserungen – nach klarer Bedarfsbestätigung endlich umgesetzt. 

Wir behandelten insgesamt 32 Traktanden, drei zum Pflegebereich. In erster Lesung berieten wir die Umsetzung des Bundesgesetzes zur Förderung von Pflegeausbildungen. Baselland soll nebst den vom Bund vorgeschlagenen Berufen zusätzlich die Ausbildung von Fachangestellten für Gesundheit unterstützen. Im weiteren muss der Regierungsrat unter Einbezug der Gemeinden die Finanzierungsregeln für betreutes Wohnen ändern. Aktuell scheuen die Gemeinden wegen der Langfristkosten einen Angebotsausbau. Und nicht zuletzt:  Der Landrat überwies ein durch vier Fraktionen eingereichtes Postulat, an deren Erstellung ich stark beteiligt war. Beim Projekt «Da-sein bis zuletzt» werden Freiwillige professionell geschult, damit sie wiederum Betroffene und Angehörige passend begleiten und entlasten können. Der Regierung muss nun klären, wie der Weiterbestand dieser wertvollen Arbeit gesichert werden kann. 

Fürs Oberbaselbiet wichtig ist der genehmigte Kredit für Unterhaltsmassnahmen und Vorstudien für eine Gesamtsanierung des Chienbergtunnels wichtig. Und für „meine“ EVP bot die Anlobung der durch uns zur Präsidentin der Abteilung Zivilrecht am Kantonsgericht vorgeschlagenen Susanne Afheldt eine besondere Freude.

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein

6. Juni - Vom Kantonsgericht bis zur Polizei

6. Juni - Vom Kantonsgericht bis zur Polizei

Geschätzte Leserinnen und Leser

Frau Susanne Afheldt ist in stiller Wahl als Präsidentin für die Abteilung Zivilrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft ab dem 1. August 2024 für den Rest der Amtsperiode bis am 31. März 2026 gewählt worden. Die FDP verzichtete darauf, die ihr gemäss Gentlemen‘s Agreement zustehende Leitung des Prozesses zur Nachwahl der in Pension gehenden aktuellen Richterin wahrzunehmen. Somit kam die EVP zum Zug. Die bereits seit rund 10 Jahren als Kantonsrichterin Baselland im Einsatz stehende Susanne Afheldt überzeugte nicht nur uns, sondern anscheinend auch die anderen Fraktionen im Landrat. Dies einerseits aufgrund ihrer Erfahrungen, andererseits aber auch dank ihrer persönlichen Eigenschaften.  

Vom Kantonsgericht zur Polizei den Bogen zu schlagen fällt nicht schwer. Auch dank unserer Unterstützung hat der Landrat mit 44 zu 35 Stimmen bei einer Enthaltung eine Motion überwiesen, wonach die Kantonspolizei künftig Ausländer und Ausländerinnen mit C-Ausweis anstellen darf. In Baselstadt beispielsweise ist dies schon länger üblich, wie auch in den Kantonen Jura, Neuenburg, Graubünden und Schwyz. Die Regierung hatte im Vorfeld über das Thema schon berichtet, da bereits ein gleich lautendes Postulat überwiesen worden war. Die Fakten lagen somit auf dem Tisch. Nun, nach Annahme der Motion, muss sie eine Vorlage ausarbeiten. Die Zulassung von Personen ohne Schweizerpass soll dem Personalmangel entgegenwirken, der sich auch im Polizeidienst bemerkbar macht. Die zuständige Regierungsrätin betonte jedoch, dass die Eintrittshürden trotzdem nicht gesenkt würden, da es sich beim Polizeidienst um eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit handle. Das Polizeigesetz sieht bereits heute vor, dass in Ausnahmefällen Nicht-Schweizer zur Polizei-Ausbildung zugelassen werden. Diese Ausnahmebestimmung verunmöglicht jedoch, dass gezielt Nachwuchs rekrutiert werden kann. Das Hauptargument der Gegner war, dass sich einbürgern könne, wer Polizist werden wolle. Doch die Lösung, dass mit der neuen Handhabe der Personalmangel bei der Baselbieter Polizei entschärft werden kann, überzeugte schliesslich die Parlamentsmehrheit. 

Irene Wolf, Landrätin EVP

23. Mai - Wir wollen keinen Elefanten im Porzellanladen

23. Mai - Wir wollen keinen Elefanten im Porzellanladen

Geschätzte Leserinnen und Leser

Der Landrat kam anfangs zügig vorwärts und unterstützte alle Vorlagen einstimmig. Er bejahte u.a. eine befristete 10%-ige Erhöhung des Pensums des Kantonsgerichtspräsidiums wie auch den Neubau der Sporthalle der Sek Münchenstein. 

Bei von Landratsmitgliedern eingereichten Vorstössen diskutierten wir hingegen oft kontrovers über den Sinn einer Überweisung. Die intensivste Debatte betraf eine Motion der SVP-Fraktion. Sie wollte den Staatsvertrag über die gemeinsame Uni kündigen. Baselland soll nur noch – wie die anderen nicht-Trägerkantone –  pro Kopf-Beiträge für Baselbieter Studierende bezahlen. Dies wegen der Schieflage der Baselbieter Finanzen. Die Regierung wie auch alle anderen Fraktionen sind gegen eine Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt. Einerseits fusst der Vorstoss auf falschen Herleitungen, andererseits ist ein Austritt erst auf 1. Januar 2030 möglich, eine Kündigung bis 31. Dezember 2027 einreichbar. Es gilt besonnen, nicht überstürzt zu reagieren. Wir brauchen keinen Elefanten im Porzellanladen, der alles Geschirr zertrampelt. Zielführender ist eine Diskussion über Menge und Ausführung des Geschirrs. Dabei ist wohl allen klar, dass Meissner Porzellan kaum drin liegt.

Ein Vorstoss von Marc Scherrer (Die Mitte) wollte eine Änderung der kantonalen Ruhetagverordnung. Die derzeit vier Mal pro Jahr möglichen Sonntagsverkäufe würden sich auf Ladengeschäfte und Verkaufsstellen im Detailhandel beschränken, während Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie Banken, Coiffeurläden usw. davon ausgenommen seien. Die Regierung votierte gegen Überweisung. Sie berief sich auf arbeitsrechtliche Bestimmungen des Bundes und dass die genannten Betriebe bereits jetzt unter Auflagen bewilligungsfrei an Messen, Dorfmärkten usw. teilnehmen können. Für die EVP ist das Anliegen verständlich. Gemäss Regierung besteht jedoch bereits eine Lösung. Da das Sonntagsverbot eine Schutzbestimmung für Arbeitnehmende bedeutet, halten wir weitere Lockerungen für unangebracht. Diese werden auch in Volksabstimmungen regelmässig bachab geschickt. Am Ende wurde der modifizierte Vorstoss mit 51 gegen 31 überwiesen, da lediglich EVP und SP geschlossen nein stimmten.           

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein

2. Mai - Trämli, Trämli, Trämli - uf di wart i nämli

2. Mai - Trämli, Trämli, Trämli - uf di wart i nämli

Geschätzte Leserinnen und Leser

Ich durfte als Kommissionspräsidentin den Inhalt einer Petition mit über 1'000 Unterschriften dem Landrat vorstellen. Die Bittschrift sollte mittels eines vom Landrat überwiesenen Postulats erreichen, dass auf die geplante Tramwendeschlaufe im Zentrum von Bottmingen verzichtet wird. Die Pläne, in Bottmingen eine ÖV-Drehscheibe für das gesamte Leimental zu bauen, würde eine sinnvolle Zentrumsplanung und Dorfentwicklung verhindern. Das birgt Zündstoff, denn die Aufgabe des Kantonalen Tiefbauamtes ist die Sicherstellung und Stabilisierung sowie der Ausbau des ÖV-Angebots im Leimental, während die Petenten die Entlastung vom Dorfzentrum in Bottmingen von den Verkehrsinfrastruktur-Anlagen verfolgen. 

Beim Abschnitt Basel-Heuwaage bis Oberwil Hüslimatt (knapp 6 km) handelt es sich um die mit Abstand längste Strecke im Basler Tramnetz ohne Wendemöglichkeit, was sich im Ereignisfall als problematisch erweist. Mit einer zusätzlichen Tramwendeschlaufe bei der Haltestelle Bottmingen Schloss könnte die Länge des Abschnitts ohne Wendemöglichkeit auf ein übliches Mass (rund 3 km) reduziert werden, zudem bliebe Bottmingen als wichtiger Umsteigeknoten besser mit dem Tram erreichbar und der ÖV würde dank höherer Zuverlässigkeit vermehrt eine Alternative zum eigenen Auto darstellen. Dank der kontinuierlichen Weiterentwicklung des ÖV-Angebots im Leimental ist es gelungen, trotz einer Bevölkerungszunahme um rund 20 Prozent seit der Jahrtausendwende das Verkehrsaufkommen auf der Strasse stabil zu halten.

Alternativen zur Tramwendeschlaufe Bottmingen Schloss sind geprüft worden. Diese würden gegenüber dem Standort Schloss jedoch Nachteile aufweisen. Beim Standort Stallen würden die Betriebskosten durch Leerfahrten zwischen Schloss und Stallen höher ausfallen und die zusätzlichen Tramquerungen Schlossgasse würden zu mehr Rückstaus und Wartezeiten auf der Strasse führen. Als zweite Alternative ist der bestehende Standort Hüslimatt geprüft worden. Mit den gleichen Nachteilen müsste man auch mit dieser Variante rechnen.

Nach einer lebhaften Diskussion wurde die Petition mit 74:10 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Kenntnis genommen. Der Landrat wird im Herbst im Rahmen von künftigen Vorlagen zum Projekt «ÖV-Drehscheibe Bottmingen» somit weiterhin Gelegenheit haben, sich ausführlich in die Diskussion einzubringen. 

Irene Wolf, Landrätin EVP

18. April - Vorsicht vor Augenwischereien

18. April - Vorsicht vor Augenwischereien

Geschätzte Leserinnen und Leser

An der vergangenen Landratssitzung führten wir bei zwei Gesetzesänderungen die zweite, abschliessende Lesung durch. Über beschlossene Gesetze erfolgen nur dann Urnenabstimmung, wenn mindestens 1‘500 Personen das Referendum ergreifen oder wenn bei der Schlussabstimmung weniger als 4/5 des Landrats zustimmt. Damit wird eine breite Abstützung von Gesetzen gewährleistet. 

Sozialhilfebeziehende sind zur Rückerstattung bezogener Unterstützungsgelder verpflichtet, wenn sich ihre Situation gebessert hat und dies zumutbar ist. Das seit 2016 gehandhabte System führt verschiedentlich zu problematischen Fällen und Fehlanreizen. EVP-Landrat Werner Hotz brachte den Stein ins Rollen, die aktuelle Regelung zu überdenken. Als er im 2020 seinen Vorstoss einreichte, hatte er eine stossende und schwierige Situation eines Paares vor Augen. Mit der Änderung wird künftig nur noch bei einem Vermögensanfall Sozialhilfegeld zurückgefordert. Das entlastet auch die Gemeinden, da nur noch dort Geld eingefordert wird, wo sich Aufwand und Ertrag in der Regel lohnen. Noch ist nicht alles optimal geklärt, so zB, wie die Gemeinden unkompliziert zu den nötigen Informationen kommen. Mit nur drei Gegenstimmen wurde die Änderung des Sozialhilfegesetzes jedoch klar gutgeheissen. 

Bei der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes erfolgt hingegen eine Volksabstimmung. Der Bund verpflichtet die Kantone, nebst der Regelung von Zulassungsbedingungen entweder in einem oder mehreren Fachgebieten oder in bestimmten Regionen die Anzahl Ärztinnen oder Ärzte zu beschränken, welche zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen. Ziel ist es, das Wachstum der Gesundheitskosten einzudämmen. Dem Landrat wurde eine mit Basel-Stadt abgeglichene Umsetzung vorgelegt. Nach ausgiebigen Diskussionen stimmten FDP und 1/3 der SVP dagegen. Sie erachten die Begrenzungen als Überregulierung. Dabei streuen sie dem Stimmvolk jedoch Sand in die Augen. Denn wie eingangs beschrieben, sind Beschränkungen vom Bundesrecht her zwingend. Entscheiden können die Kantone nur noch wo - wenn nicht bei überdotierten Fachgebieten, dann beim regionalen Zugang. Regierungsrat Thomi Jourdan erinnerte daran, dass die Vorlage nur in den Fällen Beschränkungen vornehmen will, wo die Menge 20% des unabhängigen OBSAN-Wertes übersteigen, dies künftig wohl 2 Gebiete betreffen würde und die Kommission über die regelmässig zu erfolgende Berichterstattung weiterhin Mitwirkungsmöglichkeiten habe. Doch vor allem werde ein kurioses Zeichen gesetzt, wenn auf rund sieben Millionen Einsparpotential verzichtet werden soll. 

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein

29. März - 8 Mio. Franken pro Jahr

29. März - 8 Mio. Franken pro Jahr

Geschätzte Leserinnen und Leser

Sie haben es vielleicht auch schon gelesen oder gehört: Unser Kanton weist ein Minus von 94 Mio. Franken aus, statt der budgetierten Minus 6 Mio. Fr. Seit 2016 das erste Defizit, abgesehen vom Coronajahr 2020. Überall soll fortan gespart werden. So auch im Gesundheitswesen, wo unter der umsichtigen Leitung von Thomi Jourdan (EVP) daran gearbeitet wird, eine Auslegeordnung zu erstellen und zu eruieren, wo an der Sparschraube gedreht werden könnte, ohne dass es allzu sehr „schmerzt“. 

So kam die geplante Ärztestopp-Revision im ambulanten Bereich zustande, die im Landrat vorgestellt wurde. Ein erwartetes Sparpotential von fast 8 Mio. Franken jährlich wurde in Aussicht gestellt. Ausgerechnet die FDP, die sonst ein Auge darauf hat, dass der Verwaltungsapparat nicht aufgebläht wird, hat sich dagegen gewehrt, unterstützt durch einige wenige SVP-Stimmen. Sie argumentierten, dass dies ein Eingriff in die freie Berufsausführung bedeute, und erst noch mit ungewissem Spareffekt. Der Gesundheitsdirektor gab zu bedenken, dass die ambulanten ärztlichen Leistungen in unserem Kanton überproportional teuer seien im schweizweiten Vergleich. Ausserdem erinnerte er daran, dass die Revision vom Bund vorgegeben sei und BL zum Handeln aufgefordert werde. Seit Juli 2023 sind die Kantone verpflichtet, die verschiedenen medizinischen Fachgebiete anzuschauen und zu entscheiden, wo die Anzahl der Ärzte und Ärztinnen beschränkt werden könnte. Jetzt sei die Zeit da zum Handeln und nicht einfach weitere gesundheitliche Vorstösse einzureichen…

Sowohl BS wie auch BL hatten sich auf 8 Fachbereiche geeinigt, wo Höchstzahlen an Ärzten oder Ärztinnen festgelegt werden können oder gegebenenfalls auch ein Zulassungsstopp möglich ist. Dies mit dem Ziel, ein Überangebot in bereits abgedeckten Fachgebieten zu verhindern und gleichzeitig die Gesundheitskosten zu dämpfen. Die vorbereitende Kommission hat den Gesetzestext der Regierung gutgeheissen. Einzig die Frist der beantragten, aber nicht genutzten Zulassungen wurden von 6 auf 12 Monate hochgesetzt, bis sie dann verfällt.

Die Ratsmehrheit hat sich durchgesetzt (61:23) und Eintreten beschlossen. Im April wird es demzufolge zur 2. Lesung kommen. Es wird spannend werden, denn für eine Revision braucht es eine 4/5-Mehrheit. Ansonsten hat das Volk das letzte Wort.

Wenn Sie diese Zeitung in den Händen halten, ist Ostern nicht mehr weit. Ich wünsche Ihnen frohe Ostertage!

Irene Wolf, Füllinsdorf, Landrätin EVP

14. März - Aller guten Dinge sind 33

14. März - Aller guten Dinge sind 33

Geschätzte Leserinnen und Leser

Aufgrund von vorzeitigen Rücktritten hatten wir an dieser Sitzung drei Nachwahlen für das Strafgericht zu vollziehen. Danach folgten über 40 Einbürgerungen. Kommissionspräsidentin Irene Wolf (EVP) hob dabei zwei Eigenheiten hervor. Ein Baby war nachträglich in ein Gesuch aufzunehmen, da es erst im Verlaufe des Verfahrens geboren worden war. Dies führte zum seltenen Fall einer einstimmigen Einbürgerung. Den weiteren Fokus legte Wolf auf ein Gesuch, welches die Kommission zurückstellen und genauer unter die Lupe nehmen will. Sie nutzte die Gelegenheit zu betonen, dass die Kommission immer sehr genau prüfe und nicht einfach alles durchwinke.    

Lange diskutierten wir in zweiter Lesung eine Steuervorlage, welche eine Terminverschiebung der im Herbst fälligen Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuertermine in den Frühling gebracht hätte. Mit der Vorlage sollte die Steuerfälligkeit vom Praenumerando- zum Postnumerandosystem wechseln. Aktuell sind die kantonalen und kommunalen Steuern im laufenden Steuerjahr gemäss eigener Schätzung zu zahlen, die Bundessteuern hingegen erst im Frühling nach Abschluss des Steuerjahres. Eine Verschiebung des Termins würde bei Kanton, Gemeinden und Kantonalkirchen eine enorme Liquiditätslücke öffnen. Zur Abfederung schlug die Regierung eine gestaffelte Umstellung vor. Die Überbrückung mittels Kreditaufnahmen käme im ersten Umsetzungsjahr auf rund CHF 180 Mio. bei den Gemeinden und 190 Mio. beim Kanton, im dritten Jahr wären es bereits je rund 300 Millionen. Regierungsrat und Gemeindeverbände hatten sich klar gegen die Vorlage ausgesprochen. Nicht nur finanzielle, auch soziale Gründe sprechen gegen die Gleichschaltung aller Steuereinzugstermine. Dank einstimmiger Haltungen bei SP, Grüne, glp, EVP und Die Mitte kam die Vorlage nicht durch.

Der Landrat beendete die an der letzten Sitzung begonnene Beratung einer SP-Motion. Diese plädierte für eine Fusion des Kantonsspitals Baselland mit dem Unispital Basel. Regierungsrat Thomi Jourdan und weitere Votierende zeigten auf, dass ein fusioniertes Spital mitnichten grundsätzlich günstiger würde. Klar wurde ebenso, dass unsere Regierung nebst der bereits stattfindenden gemeinsamen Versorgungsplanung künftig auch gemeinsame Infrastrukturplanungen wünscht. Da der eng gefasste Vorstoss die bereits im Gange befindliche breite Auslegeordnung im Gesundheitsbereich torpediert, wurde der Vorstoss am Ende in abgeschwächter Postulatsform überwiesen.  

Nach einigen weiteren mit Herzblut geführten Debatten gelang es uns erfreulicherweise, alle 33 Traktanden zu bearbeiten.

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein

17. Februar - Trickserei?!

17. Februar - Trickserei?!

Geschätzte Leserinnen und Leser

Jedes Mal, wenn zu Beginn einer Landratssitzung eine „Fraktions-Erklärung“ angekündigt wird, sind ganz verschiedene Reaktionen im Saal zu bemerken. Während einige etwas genervt seufzen, setzen sich andere aufrecht hin. Allen gemein ist, dass sie ganz Ohr sind. Dieses Mal wurde der Regierungsrat für Energiefragen, Isaac Reber, erst von der SVP, dann auch von der FDP wegen der auf Oktober geplanten Einführung des Dekrets zum Energiegesetz stark kritisiert. Der Ausdruck „Trickserei“ wurde gebraucht. Die Regierung hätte die Abstimmung zum Energiegesetz im Juni erst abwarten müssen. So würde das Stimmvolk nicht ernst genommen.
Pro memoria: Das Energiegesetz erzielte letzten Herbst im Landrat nicht die 4/5-Mehrheit und kommt voraussichtlich im Juni vors Volk. Das Dekret hingegen gelangt nicht zur Volksabstimmung.

Das Dekret legt fest, dass bei Neubauten und ab dem Jahr 2026 auch bei bestehenden Bauten auf erneuerbares Heizen gesetzt werden muss – sofern die Heizung älter als 15 Jahre alt ist. Die Umstellung gilt aber nur, wenn sie technisch möglich und – auf die Lebensdauer der Anlage bezogen – wirtschaftlich ist. Der angegriffene Regierungsrat konterte, dass der Landrat im letzten Oktober es selbst abgelehnt habe, das Energiegesetz mit dem Dekret zu verknüpfen. Ein Zusammenhang zwischen den Änderungen im Dekret und denen im Energiegesetz bestehe nicht. Deshalb kann das Dekret in Kraft treten, auch wenn die Stimmberechtigten das Energiegesetz an der Urne ablehnen sollten. Auf diesen Umstand wurde der Landrat zwar hingewiesen. Trotzdem war sich die Rechte scheinbar dessen nicht vollumfänglich bewusst, was Isaac Reber mit Verwunderung zur Kenntnis nahm.

Die Bürgerlichen beabsichtigen, Beschwerde einzulegen, sobald das Dekret im Amtsblatt publiziert wird, wie bereits Ende 2023, als sie beim Kantonsgericht eine Stimmrechtsbeschwerde dagegen eingereicht hatten. Das Gericht war jedoch aus formellen Gründen nicht darauf eingetreten.
Zur Erinnerung: Ein Dekret ist ein Vollzugserlass und enthält Bestimmungen, wie Gesetze praktisch angewandt und vollzogen werden sollen; über dessen Implementierung entscheidet der Regierungsrat.

Die EVP steht hinter dem Energiegesetz samt Dekret, was auch an der letzten Parteiversammlung klar zum Ausdruck kam.

Irene Wolf, Füllinsdorf, Landrätin EVP

2. Februar - Vorzeitig entlassen

2. Februar - Vorzeitig entlassen

Geschätzte Leserinnen und Leser

Meine Parteikollegin Irene Wolf hatte als Präsidentin der Petitionskommission zu Beginn dieser Sitzung gerade für mehrere Geschäfte die Kommissionshaltung zu vertreten. Sehr speditiv stellte sie drei Pakete mit insgesamt 32 Einbürgerungsgesuchen vor. Die Kommission empfahl alle enthaltenen 65 Personen einstimmig zur Einbürgerung. Der Landrat folgte dem mit wenigen Gegenstimmen.

«Banntage ohne Geböller» hiess die anschliessend zu beratende Petition. Die 108 Unterzeichnenden wünschen sich Banntage ohne Schiessereien. Dies mit Verweis, dass viele Menschen und (Wild-)Tiere durch den Lärm gestört werden. Das Komitee hoffte, der Landrat würde den Regierungsrat zu einer Gesetzesänderung veranlassen. Die EVP wie auch eine klare Mehrheit des Landrates folgten dem Antrag der Kommission und nahm das Anliegen lediglich zur Kenntnis, ohne weitere Aktivitäten auszulösen. Dem Komitee wurde empfohlen, in den betreffenden Gemeinden aktiv zu werden (da die Kompetenz auf Gemeindeebene liegt). Einerseits besteht Verständnis für die Sorgen, andererseits hielt ein früheres Bundesgerichtsurteil fest, dass Banntagsgeböller unter Beachtung gewisser Regeln vertretbar sei. Eine Verbotseinführung müsste sich zudem auf mehr Rückhalt abstützen können. Unter den gegebenen Umständen ist es nicht zu rechtfertigen, via Kanton so stark über die Gemeinden zu verfügen.

In einem weiteren Traktandum legte die Regierung dem Landrat den «Bericht über den Stand der Bemühungen zur Verminderung der Fluglärmbelastung in den Jahren 2021 und 2022» zur Kenntnis vor. Dazu fielen einige Voten, so auch von EVP-Landrat Werner Hotz. Der engagierte Einsatz der beiden BL-Vertretungen im Flughafen-Verwaltungsrat wurde verdankt. Dennoch ist das Erreichte noch unbefriedigend, da z.B. nach wie vor einige Landeanflüge nach 23 Uhr der umliegenden Wohnbevölkerung den Schlaf raubt.

Länger diskutierten wir auch darüber, Mandatstragenden eine Pensionskassen-Lösung aufzuzeigen. Doch unterlag unsere Grüne/EVP-Fraktion hier leider, ebenso bezüglich einer Verkürzung der Wohnsitzpflicht bei Einbürgerungen. Und auch das geerbte Postulat meiner ehemaligen Fraktionskollegin Laura Grazioli zur Überprüfung einer kostenlosen Lehrmittel-Abgabe bei Homeschooling erreichte trotz meines an Gerechtigkeit appellierenden Votums nur rund einen Drittel Zustimmung.

Zur Überraschung und Freude aller entliess uns der Landratspräsident vorzeitig aus der Sitzung: Wir waren bereits kurz nach 15 Uhr am Ende der Traktandenliste angekommen.       

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein

19. Januar - Gesundheit

19. Januar - Gesundheit

Gesundheit wünscht man sich Anfang Jahr beim Anstossen und genau das wünsche ich auch Ihnen!

Gesundheitsfragen beherrschten ebenfalls die erste Landratssitzung im neuen Jahr. Die Regierung stand im Fokus bezüglich der Vergabe von Geldern für umstrittene Antikörperstudien in der Coronazeit. Dass das Thema wieder aufgekocht wurde, ist der GPK (Geschäftsprüfungskommission) zu verdanken. Der ursprüngliche Bericht datiert vom Mai 2023. Ende Juni stand die Stellungnahme der Regierung zur Verfügung. Die im August neu konstituierte GPK bezog Position und eben dieses Papier wurde jetzt vom Landrat zur Kenntnis genommen. Während der Pandemie bewilligte die Regierung 1.9 Mio. Franken für 4 wissenschaftliche Studien, wobei laut GPK-Untersuchung bei 3 dieser Studien die benötigten Kriterien nicht erfüllt worden sind. Da wurden Interessenskonflikte, fehlende vorgängige Expertenmeinungen und die entsprechende Zustimmung der Ethikkommission festgestellt. Unter anderem verlangte die GPK, dass die schon ausbezahlten Gelder an die Studien, bei denen der Ethikkommissionsentscheid noch ausstehend ist, zurückgefordert werden sollen. Da die GPK mit den Antworten nicht zufrieden ist, erwartet sie eine erneute Stellungnahme seitens der Regierung.

Eine ganze Flut von Vorstössen mit dem Ziel, die stetig steigenden Gesundheitskosten in den Griff zu kriegen, mit klingenden Wortlauten wie „Stopp dem Prämienanstieg – Gesamtstrategie mit Ausblick der Kostensenkung“ oder „Stopp dem Prämienanstieg – integriertes Versorgungsmodell in der GGR (Gemeinsame Gesundheits-Region) oder „Entlastungspaket von Krankenkassenprämien für Familien“ ist samt und sonders überwiesen worden. Dies zeigt deutlich, dass das Thema der Bevölkerung unter den Nägeln brennt.

Im Kampf gegen die stark steigenden Gesundheitskosten arbeitet die Regierung an einer umfassenden Strategie für die Gesundheitsvorsorge des Kantons. Zudem sollen hohe Kantonsbeiträge an die Spitäler durch kostengünstigere Strukturen (ambulant vor stationär) verhindert werden. Der Gesundheitsvorsteher Thomi Jourdan sieht den Weg dazu in einer gemeinsamen Investitionsplanung von Unispital Basel und dem Kantonsspital Baselland. Ob Basel-Stadt dazu Hand bietet?

Irene Wolf, Füllinsdorf, Landrätin EVP